Nach den ersten vier Tagen nach den Sommerferien mussten in Schleswig-Holstein in 16 Schulen einzelne Klassen sowie die dazugehörigen Familien in Quarantäne gehen, weil ein Verdacht auf Corona-Infektion vorlag. Unter anderem hat es auch den Chef der Staatskanzlei mit seiner Familie getroffen.
Am Samstag dann diese Meldung. Schulen erlassen eine Maskenpflicht und Eltern (im Artikel werden zwei beispielhaft genannt) klagen dagegen.
Beispiel: Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule. Schulleiter Jörg Thomas schreibt an der Schule die Masken nun vor. Das will ein Vater per Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig stoppen. Er argumentiert, „die Maskenpflicht ist unverhältnismäßig und behindert den Unterricht sehr“. Er ist der Meinung, die Schule überschreite ihre Kompetenzen. „Für die Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen in Schleswig Holstein ist die Landesregierung zuständig.“
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Auch an der Humboldt-Schule hat die Schulleitung eine Maskenpflicht erlassen. Und auch hier gibt es Differenzen. Einige Schüler hätten sich nicht an die Empfehlung gehalten, erklärt Schulleiterin Dagmar Vollbehr. Sie schreibe die Maske nun vor, denn: „Wir haben enge Räume und einen begrenzten Pausenhof, den wir gleichzeitig als Sportplatz nutzen. Da ist es schwierig, die Kohortentrennung und die Abstände einzuhalten.“ Ein Vater hält die Maskenpflicht für falsch: „Meine Töchter beschweren sich, dass es unter den aktuellen klimatischen Bedingungen unerträglich ist, während des Unterrichts und der Pausen eine Maske zu tragen.“ Der Kieler argumentiert, dass Masken, wenn sie einen effektiven Schutz bieten sollen, circa alle 30 Minuten gewechselt werdenmüssten, dies aber nicht umsetzbar sei. Seine Töchter beklagten auch, dass Lehrer und Mitschüler mit Maske schlecht zu verstehen seien. „Was nützt ein Präsenzunterricht, wenn eine Kommunikation durch Maskenzwang derart erschwert wird?“, fragt der Vater, betont aber zugleich, dass er Infektionsschutz grundsätzlich für richtig halte und die Gefahr durch das Virus nicht kleinreden möchte. „Die Gesundheit der Schüler darf aber nicht darauf beschränkt bleiben.“
Vielleicht wird die Klagefreude auch durch die Einstellung der Bildungsministerin Karin Prien (CDU) befeuert. Sie hatte schon vor dem Schulstart eine generelle Maskenpflicht abgelehnt („Eine Maskenpflicht an Schulen wird es nicht geben“) und ist nun an ihre Aussage gebunden. In dem Artikel wird prominent erwähnt, dass Karin Prien, die Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein, eine Maskenpflicht weder für medizinisch geboten (sic!) noch für verfassungsrechtlich verhältnismäßig erachtet.
Kleine Randnotiz: Autorin des KN-Artikels ist Karen Schwenke, jene Journalistin, die dem Kieler Corona-Verschörungsmythen-Ehepaar viel Raum für die
Entfaltung ihrer kruden Thesen gegeben hat.
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